Im Alter von neun Jahren bekam ich einen neuen Nachnamen. Durch Scheidung meiner Eltern und Wiederheirat der Mutter kam es am 23. April 1969 zur Namensänderung. Seitdem heiße ich Scheufler. Den neuen Mann meiner Mutter sollte ich mit „Vater“ ansprechen, was ich auch tat. Erst als erwachsener Mann erfuhr ich, dass ich von dem Mann zu dem ich „Vater“ sagte und dessen Namen ich trug, nicht adoptiert war. In der DDR war das möglich. Als ich es erfuhr, war plötzlich klar: Wir kannten uns. Er hatte versucht mich zu erziehen. Rein rechtlich hatten wir aber nichts miteinander zu tun. Von Ärzten hätte ich im Krankenhaus keine Informationen über seinen Gesundheitszustand bekommen dürfen. Im Alter hätte ich für ihn nicht entscheiden können und erbberechtigt war ich auch nicht.
Mich erinnert das an manche Menschen, die sich „Christen“ nennen. Sie gehen in die Kirche und sprechen Gott im Vaterunser mit „Vater“ an. Aber leider haben sie die rechtliche Seite nicht geklärt. Das großartige Adoptionsangebot Gottes wurde von ihnen nicht rechtsgültig gemacht. Jesus hat es so formuliert: „Wer glaubt und getauft wird, der wird selig werden (also adoptiert); wer aber nicht glaubt, der wird verdammt werden (Mk. 16,16)“. Die großartige Chance ist: Wer Jesus glaubt – was heißt „vertraut“, sein Leben ihm anvertraut, der willigt somit in die Adoption ein. Der darf zu Gott nicht nur „Vater“ sagen, sondern ist wirklich ein Kind Gottes und somit Erbe.
Das sollte sich niemand entgehen lassen!
Lutz Scheufler
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