Gutachten zur Dienstentlassung

Kündigung Scheuflers nicht gerechtfertigt

Erlangen/Dresden (idea) – Die Kündigung des Jugendevangelisten Lutz Scheufler (Waldenburg bei Zwickau) durch die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens war nicht gerechtfertigt. Zu diesem Ergebnis kommt ein Theologisches Gutachten des emeritierten Theologieprofessors Reinhard Slenczka (Erlangen). Die sächsische Kirchenleitung hatte Scheufler mit Wirkung zum 31. März 2013 gekündigt, weil dieser nicht bereit war eine Erklärung des Evangelisationsteams Sachsen zurückzunehmen. Darin hatten er und weitere Mitglieder des Teams erklärt, die kirchenleitenden Gremien – also Landesbischof Jochen Bohl sowie die Landessynode – nicht länger als geistliche Leitung der sächsischen Landeskirche anzuerkennen. Begründet hatten die Unterzeichner diesen Schritt mit der Entscheidung der Kirchenleitung, Pfarrhäuser in seelsorgerlich begründeten Einzelfällen für homosexuelle Partner zu öffnen.

Vorwurf: Kirche rechtfertigt die Sünde

Wie Slenczka in seinem Gutachten schreibt, wird durch diese Beschlüsse das geschriebene Wort Gottes verändert: „Nicht der Sünder wird durch Umkehr und Vergebung gerechtfertigt, sondern die Sünde wird durch Umdeutungen biblischer Texte gerechtfertigt.“ Das verstoße nicht nur gegen Bibel und Bekenntnis, sondern auch gegen die „Loyalitätsrichtlinien“ der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD), zu der die sächsische Landeskirche gehört. Darin heißt es, dass von Mitarbeitern erwartet wird, dass sie Bibel und Bekenntnis anerkennen. Von Angestellten, die „in der Verkündigung, Seelsorge, Unterweisung oder Leitung tätig sind, wird eine inner- und außerdienstliche Lebensführung erwartet, die der übernommenen Verantwortung entspricht“. Obwohl Scheufler der Kirchenleitung ausschließlich die geistliche Leitung abgesprochen habe, nicht aber die juristische als Geschäftsleitung der Institution Kirche, habe die Landeskirche auf diesen geistlichen Vorgang disziplinarrechtlich reagiert, schreibt Slenczka. Das zeige „die Hilflosigkeit einer politisierten Kirche“. Wenn Fragen kirchlicher Lehre aber nicht inhaltlich nach Schrift und Bekenntnis, sondern als beliebige Meinungsvielfalt aufgefasst würden, „dann wird man mit Zwangsmaßnahmen die Einheit der Kirche durchsetzen müssen“. Eine Kirche sollte sich jedoch nicht dem Vorwurf aussetzen, „durch Zwangsmaßnahmen gesellschaftspolitische Ziele durchzusetzen“.

Scheufler: Ich will evangelisieren, nicht prozessieren

Wie Scheufler auf Anfrage von idea sagte, wird er trotz des Gutachtens nicht gegen seine Entlassung klagen. Er sehe seinen Auftrag nicht darin zu prozessieren, sondern zu evangelisieren: „Die Menschen müssen von Jesus hören, der sein Blut für sie gegeben hat. Dafür will ich meine Kraft einsetzen.“
© idea

 

Gutachen zu Scheufler-Suspendierung und -DienstentlassungTheologisches Gutachten von Prof. Dr. R. Slenczka

zu Suspendierung und Dienstentlassung von Lutz Scheufler

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